GARANTIE
Für dauerhafte Freude am Fahren sollten Sie nicht auf die zusätzliche Sicherheiteiner Gebrauchtwagengarantie verzichten.
Gründe, sich für die Gebrauchtwagengarantie zu entscheiden:
– Schnelle und unbürokratische Abwicklung
– Umfassende Garantie auf die wichtigsten Baugruppen (Verschleißteile ausgeschlossen)
– Mehrwert für Ihren Gebrauchten beim Wiederverkauf
– Zusätzliche Sicherheit beim Autokauf
Zum ersten Mal hat es die Real Garant auf den ersten Platz des Leistungsvergleich
der Garantieanbieter geschafft, welcher von der Zeitschrift markt intern durchgeführt
wird. Beim letzten Leistungsvergleich noch auf Platz zwei hinter der intec AG, kann der
Garantieanbieter aus Neuhausen nun mit der Note 1,49 überzeugen und teilt sich das
Treppchen mit der MultiPart Garantie AG.
Lutz Kortlüke, Vorstandsvorsitzender der Real Garant, freut sich sehr über das Ergebnis:
„Ich bin sehr stolz auf die Platzierung. Der Dank gilt ganz besonders den Mitarbeitern
der Real Garant. Es ist toll, was das gesamte Team leistet und welches Engagement
sie Tag für Tag zeigen.“
Das Ergebnis zeigt, dass die Kunden der Real Garant vor allem das hervorragende
Preis-/Leistungsverhältnis und die große Markterfahrung schätzen. Auf viel Zuspruch
unter den Partnern stößt ebenfalls die Schadenbearbeitung/-regulierung: „Sehr schnell“
und „immer korrekt“, loben die Autohäuser. (Nähere Informationen folgen in Kürze.)
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GEWÄHRLEISTUNG
Voraussetzung: Mangel am Auto bei einem gebrauchten Fahrzeug.
Die Gewährleistung beim Autokauf beinhaltet mit der Nacherfüllung, Rücktritt / Wandlung,
Minderung, Schadenersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verschiedene Rech-
te, die dem Käufer eines mangelhaften Autos zustehen. Der Käufer kann dabei das ihm
günstige Gewährleistungsrecht individuell wählen und teilweise auch mit anderen Rechten
kombinieren. Garantien können Gewährleistungsrechte ggf. ergänzen. Gewährleistungsfristen
begrenzen die Gewährleistungsrechte zeitlich.
Damit der Autokäufer Gewährleistungsrechte geltend machen kann, muss das Auto mangel-
haft sein. Die Existenz eines oder mehrerer Mängel ist (neben weiteren Voraussetzungen)
zwingende und zentrale Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrech-
ten. Der Mangel muss zu dem Zeitpunkt vorliegen, an dem das Gewährleistungsrecht
geltend gemacht wird. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, muss der
Mangel auch noch bis kurz vor Erlass des Urteils (genauer: zum Zeitpunkt der letzten
mündlichen Tatsachenverhandlung) vorliegen.
Gewährleistungsfristen
Ansprüche auf Gewährleistung beim Autokauf können nur innerhalb der Gewährleistungsfrist
geltend gemacht werden. Der Umfang der Gewährleistungsfrist ist von verschiedenen
Faktoren abhängig:
– Person des Käufers (Verbraucher oder Unternehmer)
– Zustand des Autos (Neu- oder Gebrauchtwagen)
– Abschluss besonderer Vereinbarungen zur Gewährleistung
– Verhalten während der Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist muss anhand der oben genannten Faktoren für jeden Einzelfall
individuell geprüft werden. Bei einem gebrauchten Fahrzeug liegt die gesetzliche Frist bei
einem Jahr.
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