Garantie

Ihre Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchtwagengarantie- und Gewährleistung

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens in unserem Autohaus sind Sie durch umfassende Gewährleistungs- und Garantieansprüche abgesichert, sodass Sie sich sorgenfrei auf Ihr neues Fahrzeug freuen können.

Gewährleistung

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 437 BGB) bieten wir Ihnen eine Gewährleistung von 12 Monaten auf alle Gebrauchtfahrzeuge. Die Gewährleistung umfasst Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, die nicht durch normalen Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung entstanden sind, haben Sie das Recht auf eine Reparatur oder andere gesetzlich vorgesehene Maßnahmen.

Garantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen eine Gebrauchtwagengarantie an, da wir als Großhändler auftreten und Ihnen dadurch stets attraktive Fahrzeugpreise anbieten können, ist der Endverbraucher bei uns verpflichtet, eine Vollgarantie abzuschließen. Diese Garantie umfasst eine 100 % Kostenübernahme im Schadensfall – sowohl für Material- als auch für Lohnkosten bei der Werkstatt Ihrer Wahl, ausgenommen Verschleißteile.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

  • Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schutz, den wir als Händler für die Dauer von 12 Monaten nach dem Kauf übernehmen. Sie deckt Mängel ab, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren.
  • Garantie ist eine freiwillige Leistung und bietet Ihnen zusätzlichen Schutz für bestimmte Schäden und Bauteile. Die Garantie kann individuell angepasst werden und bietet Ihnen so einen verlängerten Schutz.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung und erstellen Ihnen ein Angebot, das optimal zu Ihren Bedürfnissen passt. Wir möchten, dass Sie mit Ihrem neuen Gebrauchtwagen rundum zufrieden und sicher unterwegs sind!

Unser Garantie-Partner